Betriebliches Steuerwesen

Betriebliches Steuerwesen in Halle (Westf.)

… Ihr verlässlicher Partner im Steuerdschungel

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Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen von Reinhard Stephani Steuerberater rund um das betriebliche Steuerwesen. Wir helfen Ihnen sehr gerne bei all Ihren Fragen weiter!

Unsere Leistungen für Unternehmen rund um betriebliches Steuerwesen

Hier finden Sie eine Auflistung der Angebote des Steuerberaters Reinhard Stephani aus Halle (Westf.). Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Betriebliches Steuerwesen

1. Existenzgründung: Ein Unternehmen zu gründen erfordert viel Recherche, Arbeit und einen genauen Businessplan, denn alles sollte gut durchdacht sein, damit nichts unvorhergesehen schiefgeht. Besonders wichtig sind auch die private Altersvorsorge und die persönliche Krankenversicherung. Die Gesellschaftsform bedarf einer intensiven Beratung. Wir besprechen die für Sie günstigste Unternehmensform. Wir erläutern Ihnen gerne Ihre Rechte und Pflichten. Dieses „trockene“ Thema wird Ihnen von den Inhabern verständlich nahegebracht. 

2. Lohn- und Finanzbuchhaltung: Das Rechnungswesen ist ein zentrales Instrument zur Unternehmenssteuerung und -planung. Eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung dient nicht nur der Wahrung steuerlicher Pflichten, sondern bietet die Grundlagen für die unternehmerische Entscheidungsfindung. Aus der Bilanz werden zentrale Informationen über die Vermögenslage des Unternehmens abgeleitet. Darüber hinaus ist sie die Grundlage für einen hochwertigen Jahresabschluss. Wir übernehmen gerne die Lohn- und Finanzbuchhaltung inklusive Lohnsteuer-Anmeldungen und Meldungen zur Sozialversicherung für Ihr Unternehmen und fertigen Ihren Jahresabschluss.

3. Jahresabschluss (Bilanz oder EÜR): Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen. Aufgrund diverser handelsrechtlicher und teils abweichender steuerrechtlicher Vorschiften ist die korrekte Erstellung des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und GuV sehr komplex. Oft ist auch eine einfachere EÜR ausreichend. 

Wir erstellen gerne Ihren handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss und prüfen für Sie ggf. die vorteilhafte Anwendung von Wahlrechten.

4. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Jedes deutsche Unternehmen ist verpflichtet Gewerbesteuer an die ansässige Gemeinde zu leisten. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG müssen zusätzlich einen Anteil ihres Jahresüberschusses als Körperschaftsteuer entrichten. Hierbei verändern vorgeschriebene Hinzurechnungen und Kürzungen das zu versteuernde Einkommen.

In Sachen Körperschaft- und Gewerbesteuer sind wir die Profis. Wir ermitteln gerne Ihr gesetzlich zu versteuerndes Einkommen und ihre Steuerlast für Sie und helfen Ihnen Ihre Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Unsere Leistungen für Unternehmen rund um betriebliches Steuerwesen

Hier finden Sie eine Auflistung der Angebote des Steuerberaters Reinhard Stephani aus Halle (Westf.). Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Betriebliches Steuerwesen

1. Existenzgründung: Ein Unternehmen zu gründen erfordert viel Recherche, Arbeit und einen genauen Businessplan, denn alles sollte gut durchdacht sein, damit nichts unvorhergesehen schiefgeht. Besonders wichtig sind auch die private Altersvorsorge und die persönliche Krankenversicherung. Die Gesellschaftsform bedarf einer intensiven Beratung. Wir besprechen die für Sie günstigste Unternehmensform. Wir erläutern Ihnen gerne Ihre Rechte und Pflichten. Dieses „trockene“ Thema wird Ihnen von den Inhabern verständlich nahegebracht. 


2. Lohn- und Finanzbuchhaltung: Das Rechnungswesen ist ein zentrales Instrument zur Unternehmenssteuerung und -planung. Eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung dient nicht nur der Wahrung steuerlicher Pflichten, sondern bietet die Grundlagen für die unternehmerische Entscheidungsfindung. Aus der Bilanz werden zentrale Informationen über die Vermögenslage des Unternehmens abgeleitet. Darüber hinaus ist sie die Grundlage für einen hochwertigen Jahresabschluss. Wir übernehmen gerne die Lohn- und Finanzbuchhaltung inklusive Lohnsteuer-Anmeldungen und Meldungen zur Sozialversicherung für Ihr Unternehmen und fertigen Ihren Jahresabschluss.


3. Jahresabschluss (Bilanz oder EÜR): Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen. Aufgrund diverser handelsrechtlicher und teils abweichender steuerrechtlicher Vorschiften ist die korrekte Erstellung des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und GuV sehr komplex. Oft ist auch eine einfachere EÜR ausreichend. 

Wir erstellen gerne Ihren handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss und prüfen für Sie ggf. die vorteilhafte Anwendung von Wahlrechten.



4. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Jedes deutsche Unternehmen ist verpflichtet Gewerbesteuer an die ansässige Gemeinde zu leisten. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG müssen zusätzlich einen Anteil ihres Jahresüberschusses als Körperschaftsteuer entrichten. Hierbei verändern vorgeschriebene Hinzurechnungen und Kürzungen das zu versteuernde Einkommen.

In Sachen Körperschaft- und Gewerbesteuer sind wir die Profis. Wir ermitteln gerne Ihr gesetzlich zu versteuerndes Einkommen und ihre Steuerlast für Sie und helfen Ihnen Ihre Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Würden Sie gerne mehr über unsere Leistungen rund um das betriebliche Steuerwesen erfahren? Rufen Sie uns jetzt an, wir freuen uns auf Sie!

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